- Was bedeutet arbeitsunfähig?
- Wie lange wird das Krankentagegeld bei andauernder Arbeitsunfähigkeit bezahlt?
- Wie hoch ist meine Leistung?
- Wie erfolgt die Auszahlung des Krankentagegeldes?
- Gibt es Fristen, die es zu beachten gilt?
- Wie ist die richtige Vorgehensweise der Inanspruchnahme des Krankentagegeldes im Leistungsfall?
- Leistet der Tarif auch bei Mutterschutzfristen?
- Ist es für den Leistungsfall relevant ob ich durch einen privaten Unfall/ Krankheit oder berufsbedingt arbeitsunfähig werde?
- Wird auch während eines Kuraufenthaltes Krankentagegeld gezahlt?
- Was passiert mit dem Vertrag bei Eintritt in den Ruhestand bzw. Altersteilzeit?
- Was ist die Gesundheitsberatung / der Facharzttermin-Service / und der digitale Arztbesuch („ServicePlus“)?
- Kann meine Familie den Tarif auch abschließen?
- Was kostet die Krankentagegeldversicherung für meine Familie?
- Gibt es eine Vertragslaufzeit? Ab wann wäre der Vertrag kündbar?
- Wie müsste der Vertrag gekündigt werden?
- Kann der Beitrag auch steigen?
- Welche Leistungen beinhaltet das Paket life bzw. die darin enthaltenen Module? *
1). Was bedeutet arbeitsunfähig?
Eine Person, die ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund (ärztliches Attest) vorübergehend nicht ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht, gilt als arbeitsunfähig.
2). Wie lange wird das Krankentagegeld bei andauernder Arbeitsunfähigkeit bezahlt?
Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Die Zahlung endet, wenn Sie berufsunfähig werden oder Rente beziehen.
3). Wie hoch ist meine Leistung?
Das versicherte Krankentagegeld i.H.v. 10 EUR pro Tag wird ab dem 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit (nach 6 Monaten) bezahlt. Sind Sie nach 365 noch krankgeschrieben, erhalten Sie ein Krankentagegeld i.H.v.20 EUR pro Tag. Die ServicePlus Leistungen können Sie unabhängig von einer Krankschreibung nutzen.
4). Wie erfolgt die Auszahlung des Krankentagegeldes?
Das Krankentagegeld wird auf Ihr Konto überwiesen.
Bitte registrieren Sie sich im Portal (https://kundenportal.vg-wi.de) und hinterlegen dort Ihre Kontodaten.
5). Gibt es Fristen, die es zu beachten gilt?
Ja, es sind Meldefristen einzuhalten. Die Arbeitsunfähigkeit ist spätestens mit Ablauf der Karenzzeit von 26 Wochen beim Versicherer zu melden.
6). Wie ist die richtige Vorgehensweise der Inanspruchnahme des Krankentagegeldes im Leistungsfall?
Allgemeines zur Leistungseinreichung
Bitte überlassen Sie uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Ausfertigung für den Versicherten“) mit Angabe der Diagnose. Sie reichen erstmalig einen Antrag auf Krankentagegeld ein? Dann lassen Sie uns bitte zusätzlich Ihre Bankverbindung zukommen, auf die wir die Leistungen auszahlen sollen.
Leistungseinreichung per Post an die SDK
Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
Raiffeisenplatz 11
70736 Stuttgart
0711 7372-7102
Leistungseinreichung per Onlineformular an die SDK
https://kundenportal.vg-wi.de.
7). Leistet der Tarif auch bei Mutterschutzfristen?
Der Tarif leistet auch während der Mutterschutzzeiten, nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.
8). Ist es für den Leistungsfall relevant ob ich durch einen privaten Unfall/ Krankheit oder berufsbedingt arbeitsunfähig werde?
Nein, es ist unerheblich, ob es sich um eine privat oder beruflich bedingte Arbeitsunfähigkeit handelt.
9). Wird auch während eines Kuraufenthaltes Krankentagegeld gezahlt?
Ja, der Tarif leistet auch bei einem Kuraufenthalt, sofern die Karenzzeiten erfüllt sind.
10). Was passiert mit dem Vertrag bei Eintritt in den Ruhestand bzw. Altersteilzeit?
Der Vertrag endet mit Eintritt in die Altersrente bzw. in die passive Altersteilzeit (Freistellungsphase), sobald uns diese mitgeteilt wird.
11). Was ist die Gesundheitsberatung / der Facharzttermin-Service / und der digitale Arztbesuch („ServicePlus“)?
Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen zu unseren drei ServicePlus-Leistungen.
Für die Nutzung berechtigt sind:
Neben Mitarbeitenden auch Ehepartner, Lebens-partner/innen einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Sinne des Lebens-partnerschaftsgesetzes, Partner/innen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und Kinder solange diese im gemeinsamen Haushalt leben/wohnen.
Gesundheitsberatung
Über unsere telefonische Gesundheitsberatung können Sie sich durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal, Pflegefachkräfte und auf Wunsch von Ärzten verschiedener Fachrichtungen beraten lassen - täglich und rund um die Uhr. Bei allen Themen rund um Gesundheit, Therapien, Prophylaxe, Krankheiten, u.v.m. sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die Leistungen der Gesundheitsberatung
- Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr.
- Wir beraten Sie zu 23 medizinischen Fachrichtungen, von Allgemeinmedizin bis Zahnmedizin
- Krankheitsbilder, Untersuchungen und Behandlungen
- Arzt und Krankenhaussuche
- Arzneimittelberatung
- Gesundheitsvorsorge und Prävention, Bewegung, Ernährung, Stress
- Impfungen
- Behandlungsfehler
- Bundesweite Pflegeberatung nach § 7 SGB XI
Facharzttermin-Service
- Unser Facharzttermin-Service vereinbart für Sie kurzfristig einen Termin bei einem Facharzt - oftmals innerhalb weniger Tage
- Der konkrete Servicezeitraum kann z. B. je nach Dringlichkeit, Fachrichtung, Region und dem persönlichen Zeitfenster des Patienten variieren.
- Lange Wartezeiten bis zur Beratung und Behandlung entfallen
- Außerdem helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert bei der Suche nach Ärzten und Krankenhäusern. Wir stellen Ihnen Adressen, Wegbeschreibungen und Entfernungsberechnungen zur Verfügung.
So erreichen Sie die Gesundheitsberatung und den Facharztterminservice
Sie erreichen die Gesundheitsberatung und den Facharzttermin-Service 24/7 unter Tel.: 0711 7372 5555.
Digitaler Arztbesuch (per medgate App)
Erfahrene Ärztinnen und Ärzte sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie und Ihre Familie da. Ganz egal, wo Sie sich befinden – zuhause, im Büro oder in den Ferien. Sparen Sie sich Zeit und Kosten mit dem digitalen Arztbesuch:
- Individuelle und sichere ärztliche Beratung durch erfahrene Teleärzte und Teleärztinnen
- 365 Tage im Jahr und 24/7
- Maximaler Komfort ohne Wartezeit und ohne Anfahrtszeit
- Maximale Flexibilität jederzeit Arztkonsultationen und von überall per Video
- Keine Ansteckungsgefahr im Wartezimmer der Arztpraxis
- Ausstellung von Privat-Rezepten* und AU-Bescheinigung (muss unverzüglich und eigenständig an den Arbeitgeber weitergeleitet werden)
- Übermittlung von Fotos von betroffenen Stellen (z.B. Hautausschlag) direkt an die App
*Entstehende Kosten für die Einlösung eines Privatrezepts sind selbst zu bezahlen
Den Service „digitaler Arztbesuch“ bieten wir über unseren Kooperationspartner, die medgate Deutschland GmbH an. Einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen und die App herunterladen. Die Medgate App ist kostenlos.
Ansprechpartner bei technischen Fragen
Der medgate Customer Service steht bei technischen Fragen von Montag bis Freitag 8-12 Uhr und 14-17 Uhr telefonisch unter 0800 181 5744 zur Verfügung.
Erstmalige Registrierung in der App
- Öffnen Sie die App auf dem Smartphone. Klicken Sie auf "Registrieren"
- Geben Sie an, dass Sie in Deutschland versichert sind
- Wählen Sie "SDK betriebliche Krankenversicherung" aus
- Erstellen Sie ein Benutzerkonto.
Schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie die E-Mail von Medgate in ihrem Emailpostfach bestätigen - Führen Sie in der medgate App die Verifizierung durch
- Nach Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer können Sie die medgate App nutzen
Ablauf digitaler Arztbesuch
- Buchen Sie Ihren Termin bis zu 48 Stunden im Voraus in der App.
Geben Sie Ihre Symptome an und wählen Sie den Zeitpunkt für die Konsultation. - Beratung per Video:
Die erfahrenen Ärzte von medgate kontaktieren Sie zum vereinbarten Termin und beraten Sie kompetent. - Sie erhalten einen Bericht mit einer verständlichen Zusammenfassung der Konsultation.
- Bei Bedarf kann Ihnen der Arzt ein Privatrezept ausstellen, welches Sie in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen können.
- Die Nutzung der App ist für Sie kostenfrei.
Die Abrechnung der Telekonsultation erfolgt über Ihre betriebliche Krankenversicherung.
(Ausnahme: Entstehende Kosten für die Einlösung eines Privatrezepts sind selbst zu bezahlen)
12). Kann meine Familie den Tarif auch abschließen?
Ja, Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder können den Tarif ebenfalls abschließen.
Bitte wenden Sie sich an pd business (kt@pd-business.de). Sie erhalten das Antragsformular per Post oder per Download.
13). Was kostet die Krankentagegeldversicherung für meine Familie?
Der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung richtet sich nach der aktuellen Altersgruppe der jeweiligen versicherten Person. Wechselt diese die Altersstufe, so passt sich auch der Beitrag an die neue Altersstufe an.
Altersstufe |
Monatlicher Beitrag |
16-25 Jahre |
1,20 € |
26-35 Jahre |
2,00 € |
36-45 Jahre |
3,10 € |
46-55 Jahre |
5,20 € |
56-70 Jahre |
9,30 € |
14). Gibt es eine Vertragslaufzeit? Ab wann wäre der Vertrag kündbar?
Die Mindestvertragsdauer startet ab dem Tag des Versicherungsbeginns und beträgt ein Jahr. Das Vertragsverhältnis kann zum Ende des Versicherungsjahres (30.06.), erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Beispiel:
Vertragsbeginn: |
01.07.2023 |
Ablauf der Mindestvertragsdauer: |
30.06.2024 |
Kündigungseingang bis spätestens: |
31.03.2024 |
Beendigung des Vertrages: |
01.07.2024 |
15). Wie müsste der Vertrag gekündigt werden?
Zur Kündigung der Krankentagegeldversicherung ist eine Willenserklärung in Textform nötig.
16). Kann der Beitrag auch steigen?
Ja, wenn die Ausgaben innerhalb der Versichertengemeinschaft in ihrem Tarif insgesamt höher als ursprünglich berechnet ausfallen.
17). Welche Leistungen beinhaltet das Paket life bzw. die darin enthaltenen Module? *
Modul: Pflegeberatung
Für wen kann diese Dienstleistung beansprucht werden?
Neben Mitarbeitenden sind auch deren pflegebedürftigen Angehörigen: Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Partner/innen einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner/innen der Geschwister, und Geschwister der Lebenspartner/innen, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder nutzungsberechtigt.
Zu welchen Themenfeldern kann ich die Pflege-Assistance nutzen?
- Individuelle Beratung rund um Pflege, auch von Angehörigen
- Individuelle, systematische Pflege- und Unterstützungsanalyse
- Pflegeversicherung, Einstufungsverfahren und Widerspruch
- Beschaffung und Finanzierung von Hilfsmitteln/ Wohnanpassung
- Pflege- und Unterbringungsmöglichkeiten
- Wohnformen im Alter
- Pflegedienste und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote für zu Hause
- Verfügungen und Vollmachten
- Beratung und Hilfestellung im Todesfall
- Demenzberatung
- Vorbereitung auf Begutachtungsverfahren, Prüfung von Pflegegutachten und Begleitung bei Widerspruch
- Bedarfsermittlung der Betreuungsformen am Wohn- und Arbeitsort
- Recherche, Verfügbarkeitsprüfung und Vermittlung regionaler Unterstützungsangebote wie Ambulante Pflege mit 48 Stunden Pflegeplatzgarantie
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, Hausnotruf, Wohnraumanpassung
- Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheim)
- Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Palliative Versorgung
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörigen und psychosoziale Betreuung
- Kontaktvermittlung zu lokalen Beratungs- und Unterstützungsnetzwerken/ Demenzberatungsstellen
- Prüfung von Konzepten und Kosten lokaler Pflege- Dienstleister
- Und weiteren Themen Rund um die Pflege von Angehörigen
Modul: Familien-/Kinder Assistance
Für wen kann diese Dienstleistung beansprucht werden?
Neben Mitarbeitenden sind auch Ehepartner, Lebenspartner/innen einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Partner/innen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder solange diese im gemeinsamen Haushalt leben/wohnen, nutzungsberechtigt.
Zu welchen Themenfeldern kann ich die Familien-/Kinder-Assistance nutzen?
- Ganzheitliche Familienberatung für Mütter, Väter und Kinder
- Professionelle Recherche, Anfrage und Prüfung geeigneter Kinderbetreuung
- Mutterschaft und Elternzeit: Regelungsbereiche und Organisation
- Elterngeld: Bezugsvarianten und Voraussetzungen
- Betreuungsmöglichkeiten
- Erörterung schulpädagogischer Konzepte
- Zuschüsse, Förderungsmöglichkeiten und steuerliche Aspekte
- Minijob-Verhältnisse und Arbeitsverträge
- Bereitstellung von ausführlichem Informationsmaterial und Leitfäden
- Eltern-Hotline: schnelle pädagogische Entlastung bei alltäglichen Erziehungsfragen
- Individuelle Suche von professionellen Betreuungspersonen (Tagesmutter/ -vater, Babysitter, Leihoma/ -opa, Hausaufgabenhilfe)
- Beratung und Vermittlung von wohn- und arbeitsortnahen Ferienangeboten
- Notfallbetreuung innerhalb 48 Stunden
- Kita- und Schulnavigator: Verfügbarkeitsabfrage und Begleitung bei der Anmeldung
Modul: Mentale Gesundheit
Für wen kann diese Dienstleistung beansprucht werden?
Neben Mitarbeitenden sind auch Ehepartner, Lebenspartner/innen einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Partner/innen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder solange diese im gemeinsamen Haushalt leben/wohnen, nutzungsberechtigt.
Zu welchen Themenfeldern kann ich die Assistance mentale Gesundheit nutzen?
- Anamnese und Beratung durch psychologische/ sozialpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer/ systemischer Ausbildung
- Psychosoziale Beratung zu privaten oder beruflichen Sorgen
- Unterstützung in allen privaten Lebenslagen wie z.B. Familie und Partnerschaft, Erziehungsfragen, Pflegesituation, gesundheitliche Beeinträchtigung und Krankheit,
- Alkohol- und Suchtprobleme, Trauer und Verlust und Budgetprobleme
- Beratung in allen beruflichen Angelegenheiten wie z.B. Schwierigkeiten in Veränderungsprozessen, Konflikte am Arbeitsplatz, Überforderungssituationen,
- Erschöpfungszustände und Burn-Out sowie Stress- und Zeitmanagement
- Hilfe bei psychischen Belastungen wie z.B. Alltagssorgen, Ängsten, Depressionen, Krisen oder Notfällen
- Speed Coaching
- Lotsendienst
- Professionelle Recherche und Vermittlung von geeigneten Therapieplätzen und Einrichtungen
- Indikation zu psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen
- Kurzzeitberatung ca. 30 Minuten und insgesamt von 3 - 5 Stunden
- Sehr kurzfristige Beratungsgespräche (innerhalb 24 Stunden)
* Wenn durch ihren Arbeitgeber vereinbart